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mein Name ist Uwe, stolzer Besitzer einer EOS R7, und ich bin ganz neu in diesem Forum. Meine R7 ist vom 15.11.2022 und zeigt seit dem letzten Wochenende 2 Fehler an.

Beide Fehler haben mit der Bildverarbeitung zu tun, ERR 70 & 80. Gestern habe ich mit dem namhaften Fotoausrüster gemailt. Mit seiner Antwort bin ich leider nicht zufrieden. Der Verkäufer möchte die Kamera zu Canon weiterleiten zur Reparatur. Dies kann  aber mehrere Wochen dauern. Und jetzt habe ich folgendes gefunden:

"Inhalt der Gewährleistung

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten."

hat jemand Erfahrung mit einer Wandlung in das gleiche Produkt, sprich wieder eine R7? Wer kann mir helfen?

Mit freundlichen Grüßen 

Uwe

Link zu diesem Kommentar
https://www.canon-eos-r-forum.de/topic/1379-eos-r7-gew%C3%A4hrleistung-innerhalb-des-ersten-jahres/
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vor 1 Stunde schrieb Uwe:

hat jemand Erfahrung mit einer Wandlung in das gleiche Produkt, sprich wieder eine R7? Wer kann mir helfen?

 

Woher stammt die Formulierung "Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen"?

Gewährleistung ist nicht gesetzlich und findet nach Vorgaben des Herstellers bzw. Händlers statt. Üblich ist der zweimalige Reparaturversuch und danach erst eine Wandlung des Kaufvertrages. U. U. stellt dir der Händler aus Kulanz für den Reparaturzeitraum eine andere Kamera aus seinem Fundus zur Verfügung, einen Anspruch darauf gibt es nicht.

vor 8 Minuten schrieb Uwe:

Danke für diesen Ansatz, ich kenne es vom ADAC , das man der Reparatur nicht zustimmen muß, sondern direkt wandeln kann

Auch das ist völlig aus dem Zusammenhang und nicht übertragbar, weil jeder Einzelfall zu betrachten ist.

Also - hier geht's ja drunter und drüber. Natürlich ist die Gewährleistung gesetzlich und eine Garantie ist freiwillig. Die Gewährleistung gilt zwischen dem Käufer und dem Händler.

Die Gewährleistung bezieht sich NUR auf Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Geht die Kamera danach kaputt, Pech. In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Kann er meistens nicht -> Gewährleistung.

Der Händler kann der Gewährleistung entweder durch Reparatur oder durch Ersatzlieferung nachkommen. Erst danach kannst Du wandeln oder mindern, falls das erfolglos war.

Die ERR 70 oder ERR 80 Nummer kann aber auch an einer fehlerhaften SD-Karte oder einem fehlerhaften Akku liegen.

Wie gesagt, wandeln ohne Reparaturversuch kannst Du vergessen. Der Händler macht eh nix, sondern schickt zu Canon. Ich würde daher direkt Canon kontaktieren und das über die Garantie von Canon laufen lassen.

Alles andere ist in meinen Augen ein Zwergenaufstand, der ausgehen wird wie das Hornberger Schießen.

Grüße

 

  • Like 1

Was ist das für ein Mist? Wenn ich hier SD minus Karte schreibe, verlinkt das Forum automatisch zu einem Test. Der Link ist NICHT von mir gesetzt und ich distanziere mich hier von jeglichem Inhalt dieses Links.

Grüße

  • Like 1
vor 13 Stunden schrieb AlfredTetzlaff:

Natürlich ist die Gewährleistung gesetzlich und eine Garantie ist freiwillig

Da hast du natürlich vollkommen recht. Ich habe die beiden Begriffe Garantie und (gesetzliche) Gewährleistung vertauscht. Sorry!

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